Beim „Marsch der Gleichheit“ wurden nicht nur die Rechte der LGBT-Gemeinschaft verletzt, sondern auch die der normalen Bürger – Zivilkontrolle „OZON“

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Kiew, 22. Juni 2015 – Der „Marsch der Gleichheit“, der kürzlich am 6. Juni in Kiew stattfand, war ein Lackmustest für das Niveau der friedlichen Versammlungsfreiheit und der Toleranz in der Gesellschaft. Die Teilnehmer des Marsches wollten ihr Recht auf Versammlungsfreiheit nutzen. Allerdings gab es Geschädigte, weshalb in diesem Fall nicht nur die Rechte jener verletzt wurden, die sich an der Aktion beteiligten, sondern auch die Rechte jedes einzelnen Bürgers. Dies erklärte Valerija Rybak, die Koordinatorin der Gruppe „Zivilkontrolle OZON“, während einer Pressekonferenz im Ukrainischen Crisis Media Center. „Wenn wir einmal auf die Straße gehen, gibt es keine wirkliche Garantie dafür, dass wir unser Recht auf Versammlungsfreiheit ausüben können und dabei geschützt werden, und dass die Öffentliche Ordnung entsprechend gewährleistet wird“, sagte sie.

Die Organisatoren und Teilnehmer des „Marsch der Gleichheit“ betonten, dass sie sich zum Ziel setzten, die Gesellschaft daran zu erinnern, wie wichtig die Verteidigung der Menschenrechte ist, einschließlich jener von Minderheiten, insbesondere die der LGBT-Gemeinschaft. Ruslana Panuchnik, eine der Organisatorinnen des Marsches, rief dazu auf, die Zusammenarbeit zwischen den Bürgern, den Lokalbehörden und der Polizei zu verbessern, um das Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit zu gewähren. Nach ihren Angaben reichten die Aktivisten am 5. Mai die Anmeldung der Aktion bei der Kiewer Stadtverwaltung ein und praktisch erst nach einem Monat, am 28. Mai, erhielt die Polizei eine Nachricht. „Es ist wichtig anzumerken, dass der Prozess nicht punktuell ist, sondern das ganze Jahr andauert – die Vorbereitung, Beratungen, Koordination zwischen den Organisationen, der Polizei und der Kiewer Stadtverwaltung. Aber wir werden nicht einfach unser Recht auf Versammlungsfreiheit vergessen, sondern weiter die „Märsche der Gleichheit“ in den kommenden Jahren durchführen“, betonte Ruslana Panuchnik.

Xenia Prokonowa, eine Opferanwältin, merkte an, dass die Angriffe, die beim „Marsch der Gleichheit“ vorkamen, nicht als Rowdytum qualifiziert werden können. „Das war kein einfacher Überfall auf der Straße, um ein Handy zu stehlen. Sie hatten einen klaren Charakter und waren gegen bestimmte Menschen gerichtet, die sich an diesem Marsch beteiligten und ihre Solidarität mit dem Marsch äußerten oder die jene Ideen verteidigten, die den Gruppen mit „rechten Ansichten“ nicht gefallen“, sagte sie. Aus diesem Grund reichte die Anwältin eine Klage bei Gericht ein, damit die Anklagen in eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes für Bürger mit unterschiedlichen Merkmalen geändert werden.

Valerija Rybak betonte, dass es heute wichtig ist, den Ermittlungsprozess und die Anzeige von Rechtsverletzungen gegen Schuldige zu kontrollieren. Sie empfiehlt auch für die Zukunft, eine Begleitung solcher friedlichen Aktionen durch Polizeibeamten zu gewährleisten, die für die Abstimmung mit den Organisatoren und einer notwendigen informativen Koordinationshilfe für die Teilnehmer verantwortlich sind. Außerdem schlägt sie vor, sollte Gefahr für die Teilnehmer der Veranstaltung drohen, eine Begleitung zu einem sicheren Platz zu gewährleisten.