Befristete Handelspräferenzen der EU für die Ukraine

Der Europäische Rat hat eine Einigung über befristete Handelsmaßnahmen für die Ukraine bestätigt, mit denen die Wirtschaft des Landes unterstützt werden soll. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde auf der Webseite des Rates der Europäischen Union veröffentlicht.

Mit den Maßnahmen, die für einen Zeitraum von drei Jahre gelten, soll der Zugang ukrainischer Exporteure zum europäischen Markt verbessert werden.

Die Maßnahmen umfassen zusätzliche jährliche Einfuhrkontingente zum Nullzollsatz für die folgenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse: Natürlicher Honig, verarbeitete Tomaten, Traubensaft, Hafer, Weizen, Mais, Gerste, Grobgrieß und Pellets bestimmter Getreidearten. Sie umfassen auch die vollständige Beseitigung der Einfuhrzölle auf verschiedene Industrieerzeugnisse wie Düngemittel, Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel, aber auch auf Schuhe, Kupfer, Aluminium sowie Fernseh- und Tonaufnahmegeräte.

Das Europäische Parlament und der Rat werden den Text nun Ende Juli förmlich annehmen. Es wird erwartet, dass die Verordnung Ende September veröffentlicht und in Kraft treten wird.