Ukrainisches Parlament verabschiedet Wahlgesetz in erster Lesung

Wie viele Bereiche muss auch das Wahlsystem in der Ukraine reformiert werden. Das fordern sowohl die ukrainischen Bürger als auch ausländische Experten. Endlich hat nun das ukrainische Parlament ein neues Wahlgesetz in erster Lesung verabschiedet, das ein Verhältniswahlsystem mit offenen Parteilisten für Wahlen zum Parlament vorsieht, aber auch Änderungen bei Kommunalwahlen beinhaltet.

Für den Gesetzentwurf mit der Nummer 3112-1 stimmten 226 von 368 Abgeordneten, die als anwesend registriert waren. Verfasst wurde er vom Vorsitzenden des Parlaments, Andrij Parubij, sowie von den Abgeordneten Oleksandr Tschernenko und Leonid Jemez. Sie schlagen vor, das Wahlsystem für die Parlamentswahlen zu ändern.

Insbesondere sieht der Entwurf vor, dass es bei Parlamentswahlen regionale offene Listen geben soll.  Vorgesehen ist auch eine personalisierte Abstimmung, die es den Wählern ermöglichen soll, für einen bestimmten Kandidaten zu stimmen, der auf einer regionalen Parteiliste steht. Außerdem soll künftig für Parteien eine Hürde von vier Prozent für den Einzug ins Parlament gelten. Bislang gilt die Fünfprozenthürde.

Ein solches Wahlsystem soll auch bei künftigen Wahlen zum Parlament der (zurzeit von Russland besetzten) Autonomen Republik Krim sowie zu den Regional- und  Stadträte gelten. Bei den Wahlen der Bürgermeister soll aber bei einer absoluten Mehrheit bleiben.

Für Kommunalwahlen sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei Wahlen zu Dorf-, Siedlungs-, Stadt- und Bezirksräten, wo die Anzahl der Wähler 90.000 Personen nicht überschreitet, ein Mehrheitswahlsystem mit Mehrmandats-Wahlkreisen gelten wird. Es soll also nicht wie bisher nur ein Kandidat den Wahlkreis gewinnen, sondern zwei bis vier, abhängig von der Anzahl der Wähler im Bezirk. Dem Abgeordneten Oleksandr Tschernenko zufolge wird dies den politischen Kampf entschärfen, aber auch die Verstöße und Missbräuche bei den Wahlen reduzieren.

Die derzeitige Gesetzgebung sieht ein gemischtes Wahlsystem vor: 50 Prozent der Abgeordneten werden über ein Mehrheitswahlsystem bestimmt, die anderen 50 Prozent über ein Verhältniswahlsystem mit geschlossenen Parteilisten.