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Die Rechtsschutzorgane wissen nicht, wie sie Übergriffe auf LGBT-Aktivisten untersuchen sollen – Menschenrechtler

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Übergriffe auf die LGBT-Gesellschaft bleiben ungesühnt. Die Polizei hat es nicht eilig, in solchen Fällen zu ermitteln und qualifizieren sie als „Rowdytum“, ohne zu berücksichtigen, dass das Motiv Hass gegenüber LGBT seitens gewisser Bevölkerungsgruppen ist. Dieser Vorwurf wurde am Vortag der Kiew-Pride [dem jährlich stattfindenden Marsch zur Unterstützung der Gleichheit und Rechte von LGBT-Personen] wieder erhoben.

„Unsere Untersuchung zeigte, dass Übergriffe, physische Gewalt, Beschädigung von Technik, Eigentum und Büros, sowie Drohungen, in den vergangenen drei Jahren das Hauptproblem waren. Ein weitaus größeres Problem ist allerdings die Straflosigkeit solcher Übergriffe und eine fehlende effektive Ermittlung“, berichtete Tetjana Petschontschyk, Vorstandsvorsitzende des Informationszentrums zu Menschenrechten, während einer Pressekonferenz im Ukraine Crisis Media Center.

Straflosigkeit ist das Hauptproblem

Das Problem mit der Straflosigkeit sehen die Aktivisten darin, dass die Polizei nicht versteht, wie die Verbrechen auf Basis von Hass zu untersuchen. Es ist für sie einfacher, bekannte Wege zu gehen und die Fälle als Rowdytum zu qualifizieren.

„Die Polizei kennt die Besonderheit der Verbrechen auf Basis von Hass nicht. Sie sehen es als ausreichend, die Fälle als Rowdytum zu untersuchen, weil sie es gewohnt sind, in ähnlichen Fällen so zu ermitteln. Die Polizei muss geschult werden, toleranter zu werden und ihre Homophobie zu Hause zu lassen. Sie dürfen keine Angst haben, ihren Vorgesetzten über solche Motive zu berichten“, sagte Oxana Gus, Anwältin und Chefpartnerin des Rechtsanwaltsvereins „Prowe“.

Unvollkommene Gesetzgebung und Beschuldigung der Opfer

Ein weiterer Grund ist die unvollkommene Gesetzgebung, die es nicht erlaubt, die Verbrechen auf Basis von Hass zu untersuchen. Und obwohl die Menschen immer wieder darauf bestehen, dass Artikel 161 (Verstoß der Gleichberechtigung der Bürger in Bezug auf ihre Rasse, Nation oder Religion) angewandt wird, muss den Rechtsschutzorganen erklärt werden, warum dies wichtig ist, wenn Leute in Regenbogen-T-Shirts verprügelt werden. Dabei ist es für die Rechtsschutzorgane oftmals einfacher, einen Fall gar nicht erst zu untersuchen und die Opfer zu beschuldigen.

„Um sich an die Polizei zu wenden und zu sagen, weshalb man verprügelt wurde, muss man Mut haben. Man weiß schließlich nicht, auf wen man bei der Polizei trifft. In meinem Fall interessierte sich der Ermittler weniger für die Umstände des Übergriffs, sondern, wie wir verstanden, für die Folgen unseres Experiments [die Rede ist über das Experiment, wenn ein Männerpärchen händchenhaltend durch Kiew spaziert – UCMC]. Das ist ein klassischer Tausch von Tätern und Opfern“, betonte Sorjan Kis, Projektkoordinator bei „Freedom House“ in der Ukraine.

Positive Fortschritte

Positiv anzumerken ist, dass es heute überhaupt die Möglichkeit gibt, solche Fälle zu untersuchen, was es früher nicht gab. Es wird auch mehr über die Vielfältigkeit in der Gesellschaft gesprochen.

„Die Anzahl der Anzeigen nimmt zu. Einerseits betrifft das die Arbeit der Rechtsschutzorgane und der Leute, die ihren Kampf fortsetzen. Andererseits betrifft es die Arbeit der Polizei und der Rechtsschutzorgane, die solche Anzeigen entgegennehmen. Noch vor 10 Jahren war es nach dem alten Strafgesetzbuch unmöglich, Anzeige zu erstatten“, sagte Oxana Pokaltschuk, ausführende Direktorin bei „Amnesty International Ukraine“.