Für die Einreise auf die Krim ist es notwendig, das nachstehende Verfahren einzuhalten.
1. Schreiben vom Ministerium für Informationspolitik einholen
Dafür ist es notwendig, ein formloses Schreiben auf dem offiziellen Briefbogen der Redaktion des Arbeit- oder Auftraggebers (Sender, Zeitung, etc.) mit der Unterschrift des Chefredakteurs oder einer bevollmächtigten Person zu verfassen. Darin ist etwa folgendes mitzuteilen:
Der Journalist (Vor- und Nachname),
Bezeichnung und Art des Arbeit- oder Auftraggebers (Sender, Zeitung, etc.),
Geburtsdatum,
Nummer des Passes mit Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer,
plant in das Territorium der Autonomen Republik Krim einzureisen mit dem Ziel (in einige Worten das ungefähre Ziel des Besuches beschreiben – z. B.: “Berichterstattung über die Kultur der Krimtataren”).
Wir bitten das Ministerium für Informationspolitik, die Einreise des Journalisten ……………… (Vor- und Nachname) zu genehmigen.
Der Journalist muss eine Scan-Kopie des Schreibens zusammen mit einer Scan-Kopie seines Passes sowie des Redaktionsausweises an die Adresse des Ministeriums richten.
Das Ministerium muss eine entsprechende Genehmigung vorbereiten.
Wenn die Medienvertreter in Kiew eintreffen, müssen sie sich im Ministerium (wul. Hruschewskoho 12/2, Eingang von der Seite der Sadowa-Straße, Eingang Nummer 6) mit dem Original des Schreibens und ihrem Pass einfinden.
Es ist notwendig, das Ministerium im Voraus über den Besuch unter der Adresse press@mip.gov.ua zu informieren.
2. Einholen einer Sondergenehmigung vom Staatlichen Migrationsdienst
Die Sondergenehmigung ist ein Dokument, mit dem das Recht auf die Einreise in die Autonome Republik Krim bestätigt wird.
Die Dokumente für die Erteilung der Genehmigung können in Kiew unter der Adresse:
wul. Beresnjakiwska, 4-A, oder im Gebiet Cherson eingereicht werden. Die Anträge werden entgegengenommen:
1) Antragsformular des Staatlichen Migrationsdienstes am Ort der Antragstellung (Formular 3);
2) Pass (wird nach Vorlage zurückgegeben);
3) Dokument, mit dem der legale Aufenthalt auf dem Territorium der Ukraine bestätigt wird (d.h. ein Vermerk im Pass über die Einreise in die Ukraine oder ein Visum). Es ist darauf hinzuweisen, dass die Gesamtdauer des Aufenthalts in der Ukraine 90 Tage innerhalb eines halben Jahres nicht überschreiten darf;
4) Kopie der Seite des Passes mit notariell beglaubigter Übersetzung in die ukrainische Sprache (kann in einem beliebigen Übersetzungsbüro erledigt werden);
5) Genehmigungsschreiben vom Ministerium für Informationspolitik;
6) drei Fotos im Format 3,5 x 4,5 cm.
Das gesamte Verfahren kann bis zu zwei Arbeitstage in Anspruch nehmen, wenn Sie im Voraus das notwendige Paket an Dokumenten vorbereiten. Das Ministerium für Informationspolitik und der Staatliche Migrationsdienst nehmen an Wochenend- und Feiertagen keine Dokumente an.
Hinweis für Journalisten: Im Falle einer Einreise auf die Krim vom Territorium Russlands aus ohne eine offiziell erteilte Genehmigung der Ukraine, kann der Sicherheitsdienst der Ukraine Ihnen die Einreise auf das Territorium der Ukraine verbieten.