{"id":40900,"date":"2015-08-28T18:07:03","date_gmt":"2015-08-28T18:07:03","guid":{"rendered":"http:\/\/uacrisis.org\/?p=32501"},"modified":"2015-10-21T13:55:05","modified_gmt":"2015-10-21T10:55:05","slug":"32501-verfassungs-aenderung-punkt-18","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/uacrisis.org\/de\/32501-verfassungs-aenderung-punkt-18","title":{"rendered":"Die vorgeschlagenen \u00c4nderungen der \u00dcbergangsbestimmungen f\u00fcr die Verfassung sehen keine \u00c4nderung am Status der Regionen vor und bedeuten keine F\u00f6deralisierung des Staates"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=f_n4NOB2WY0\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">WATCH IN ENGLISH<\/a><\/p>\n<p><em><strong>Kiew, 28. August 2015<\/strong> <\/em>\u2013 Die vorgeschlagenen \u00c4nderungen am Punkt 18 der \u00dcbergangsbestimmungen f\u00fcr die Verfassung sehen keine \u00c4nderung am Status der Regionen vor und bedeuten auch keine F\u00f6deralisierung des Staates, sondern nur die \u00dcbertragung besonderer Vollmachten in den Kompetenzbereich der lokalen Selbstverwaltung. Die Verfassungsreform legalisiert in keiner Weise die sogenannten \u201eLVR\/DVR\u201c. Dies erkl\u00e4rten Experten w\u00e4hrend einer Besprechung der zuk\u00fcnftigen Verfassungs\u00e4nderungen im Ukrainischen Crisis Media Center.<\/p>\n<p>\u201eDieser Punkt ist ein sehr wichtiger diplomatischer Erfolg f\u00fcr die Ukraine, weil wir von dem Begriff der Subjektivit\u00e4t, wie ihn der Kreml von uns fordert, zum Begriff der Objektivit\u00e4t \u00fcbergingen: jetzt gibt es keine andere Seite mehr, die \u201eLuhanDon\u201c oder sonst wie hei\u00dft\u201c, erkl\u00e4rte Juri Ganuschtschak, Mitglied der Verfassungskommission und Experte des Reanimierungspakets f\u00fcr Reformen. \u201eDie Ukraine bleibt ein einheitlicher Staat, da es keine andere Quelle der Gesetzgebung gibt: die Entscheidungen auf staatlichen Niveau werden von den Beh\u00f6rden getroffen, die sich in Kiew befinden.\u201c<\/p>\n<p>Er merkte an, dass die Umsetzung der lokalen Selbstverwaltung nichts mit einer \u00c4nderung des Status zu tun hat. \u201eDas bedeutet, dass es keine Erweiterung oder Einschr\u00e4nkung der Vollmachten f\u00fcr die lokale Selbstverwaltung gibt, sondern nur eine andere Form der Aus\u00fcbung von Vollmachten\u201c, erkl\u00e4rte der Experte. Die Besonderheit bei der Umsetzung der lokalen Selbstverwaltung besteht f\u00fcr die Gebiete von Donezk und Luhansk gerade darin, dass es dort keine Tradition einer starken lokalen Selbstverwaltung gab, die mit dem Magdeburger Recht vergleichbar ist. Die lokale Selbstverwaltung ist schwach und kann daher keine eigenen Entscheidungen treffen und daf\u00fcr die Verantwortung \u00fcbernehmen. In diesem Zusammenhang werden solche Institutionen der entwickelten lokalen Selbstverwaltungen, die zu anderen Regionen der Ukraine passen, dort nicht \u00fcberleben k\u00f6nnen. Au\u00dferdem handelt es sich um das Grenzland zur Russischen F\u00f6deration. Deshalb, unter Ber\u00fccksichtigung der derzeitigen gesellschaftspolitischen Situation, k\u00f6nnen die dortigen pro-russischen Kr\u00e4fte enormen Druck auf die lokale Selbstverwaltung aus\u00fcben. Entsprechend ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Beh\u00f6rden der lokalen Selbstverwaltung oftmals Entscheidungen treffen, die nicht mit der Verfassung und den Gesetzen der Ukraine vereinbar sind. Aufgrund dieser Umst\u00e4nde wird f\u00fcr diese Gebiete eine besondere Regelung zur Umsetzung der lokalen Selbstverwaltung eingef\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u201eIn den Gebieten, wo die Informationssicherheit nicht garantiert werden kann [Anm. keine Propaganda, keine Freiheitseinschr\u00e4nkung, keine Verfolgung aufgrund der politischen Einstellung und freier Zugang zu Informationen], soll der Pr\u00e4fekt Entscheidungsentw\u00fcrfe von den Beh\u00f6rden der lokalen Selbstverwaltung solange im Voraus abstimmen, bis sie beschlossen werden, w\u00e4hrend sie in anderen Gebieten der Ukraine a posteriori \u00fcbernommen werden. Das hei\u00dft, der Pr\u00e4fekt kontrolliert die Urkunden und wenn er meint, dass sie nicht mit dem Gesetz vereinbar sind, lehnt er sie ab\u201c, erkl\u00e4rte Juri Ganuschtschak.<\/p>\n<p>Juri Ganuschtschak und Sergej Golowatyj, der ehemalige Justizminister der Ukraine, merkten an, dass die Beh\u00f6rden der lokalen Selbstverwaltung nur in sehr streng definierten Bereichen eigene Entscheidungen treffen k\u00f6nnen, die in ihren Kompetenzbereich \u00fcbertragen wurden. Das sind solche, die direkt die Lebensfunktion der Region betreffen (Infrastruktur, Steuern, Lokalabgaben, mittlere Bildung, Grundst\u00fccksfragen), aber alle Fragen der Staatspolitik unterliegen ausschlie\u00dflich dem Kompetenzbereich der Zentralbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Gerade aus diesem Grund, so Sergej Golowatyj, forderte das russische Au\u00dfenministerium bei den Verhandlungen in Berlin eine \u00c4nderung bei den vorgeschlagenen Formulierungen zur Verfassungs\u00e4nderung, was zur Gr\u00fcndung einer \u201eVolksmiliz\u201c gef\u00fchrt h\u00e4tte, sowie zu Sonderregelungen bei der Ernennung von Staatsanw\u00e4lten und Richtern, sowie bei der Staatsanwaltschaft oder dem Abschluss von Abkommen zwischen dem Ministerkabinett und den Sonderbezirken usw.<\/p>\n<p>Die europ\u00e4ischen und amerikanischen Partner stimmten der aktuellen Formulierung zu, und entsprechend erf\u00fcllte die Ukraine formell die Minsker Vereinbarungen. Aber gleichzeitig wird eine Legitimierung der selbsternannten Republiken vermieden, erkl\u00e4rte Jurij Kljutschkowskij, Mitglied der Verfassungskommission. Er betonte, dass es nicht um eine Legitimierung der Republiken oder darum geht, ihnen irgendeinen Sonderstatus zu gew\u00e4hren, was direkt aus der Formulierung des Textes hervorgeht.<\/p>\n<p>\u201eWenn wir von einer Legitimierung von etwas sprechen, so muss dieses \u201eetwas\u201c im Text der Urkunde stehen, die es legitimiert. Wenn dieses \u201eetwas\u201c im Text der Urkunde nicht genannt ist, dann ist die Schlussfolgerung: es wurde nicht legitimiert\u201c, erkl\u00e4rte er.<\/p>\n<p>Letzten Endes fehlt in der vorgeschlagenen Formulierung die Bezeichnung \u201eLVR\/DVR\u201c. Aus dem gleichen Grund ist auch keine \u00c4nderung des Status von einzelnen Bezirken in den Gebieten von Luhansk und Donezk vorgesehen. \u201eStatus kann eine verwaltungstechnische Einheit haben, eine Region kann laut Verfassung einen Status haben (wie Kiew oder Sewastopol), dann wird das Wort \u201eStatus\u201c im Text verwendet\u201c, betonte der Experte. Da die Rede aber \u00fcber die \u201eBesonderheiten bei der Aus\u00fcbung der Selbstverwaltung in besonderen Bezirken\u201c geht, kann entsprechend nicht \u00fcber eine \u00c4nderung des Status gesprochen werden.<\/p>\n<p>Experten von Europ\u00e4ischen Institutionen, die bei dem Treffen anwesend waren, best\u00e4tigten, dass es in dem Entwurf, der ihnen vorgelegt wurde, nur \u00fcber die Dezentralisierung bei der Beibehaltung der staatlichen Einheit der Ukraine ging, aber eindeutig nicht um eine F\u00f6deralisierung. \u201eIn diesem Text geht es um die Besonderheiten der Selbstverwaltung in einzelnen Bezirken: die Selbstverwaltung, die Beziehungen zwischen dem Pr\u00e4fekten und dem Lokalrat, ist anders als in anderen Regionen der Ukraine organisiert. In der Vorschrift ist die Rede von Selbstverwaltung, wobei nur diesen Organen solche Vollmachten gew\u00e4hrt werden k\u00f6nnen. Das bedeutet, dass ihnen keine Vollmachten zur Au\u00dfenpolitik gew\u00e4hrt werden k\u00f6nnen, sondern dass dies im Kompetenzbereich der Zentralbeh\u00f6rden liegt. Eigentlich schlie\u00dft diese Vorschrift jegliche F\u00f6deralisierung aus\u201c, erkl\u00e4rte Thomas Markert, Sekret\u00e4r der Venedig Kommission und Delegationschef des Europarats.<\/p>\n<p>\u201eDiese Vorschrift birgt keine Risiken, sondern gibt der Werchowna Rada den notwendigen Handlungsspielraum. Sie widerspricht nicht der Verfassung, einschlie\u00dflich in dem Punkt, bei dem es um die territoriale Integrit\u00e4t der Ukraine geht. Es w\u00e4re schade, wenn diese Vorschrift Anlass w\u00e4ren, weitere Reformen zu blockieren, die f\u00fcr die Zukunft der Ukraine doch so wichtig sind\u201c, erg\u00e4nzte Thomas Markert.<\/p>\n<p>\u201eWir bitten die Ukraine nicht, die Minsker Vereinbarungen zu befolgen. Die Reform der ukrainischen Verfassung ist eine Entscheidung der Ukrainer\u201c, betonte der Berater des Kongresses f\u00fcr die Lokal- und Regionalbeh\u00f6rden beim Europarat, Alain Delcamp. \u201eDies ist eine demokratische M\u00f6glichkeit f\u00fcr die Menschen, Entscheidungen zu treffen, die es erm\u00f6glichen, die Unterschiede der Regionen zu ber\u00fccksichtigen Und diese Entscheidungen werden in einem h\u00f6heren Ma\u00df unter der Kontrolle der \u00d6ffentlichkeit stehen, als vor der tats\u00e4chlichen Verfassungs\u00e4nderung\u201c, sagte er.<\/p>\n<p>Gleichzeitig gibt es zum \u00c4nderungsentwurf an der jetzigen Fassung gewisse Anmerkungen. Anatolij Tkatschuk, der ehemalige stellvertretende Minister f\u00fcr Regionalentwicklung und Bau in der Ukraine, und Igor Koliuschko, der Chefexperte der Verfassungsgruppe beim Reanimierungspaket f\u00fcr Reformen, wiesen darauf hin, dass es unlogisch ist, die Neuerungen in Bezug auf die lokale Selbstverwaltung in die \u00dcbergangsbestimmungen aufzunehmen. \u201eAus juristischer Sicht ist Punkt 18 inkorrekt: er sollte Teil der Verfassung sein\u201c, erkl\u00e4rte Igor Koliuschko. Der Eintrag in diesem Teil der Bestimmungen, dass die Besonderheiten von einzelnen Bezirken durch ein gesondertes Gesetz definiert werden, ist so nicht ganz richtig, da dieser Eintrag, wie Anatolij Tkatschuk betonte, \u201eaus der Verfassung\u201c nicht ersichtlich ist. In diesem Zusammenhang besteht das Risiko, dass nach der Beschlie\u00dfung des entsprechenden Gesetzes, das Verfassungsgericht es als solches nicht anerkennt, weil es nicht der Verfassung entspricht. Au\u00dferdem merkte Igor Koliuschko an, dass eine Bemerkung dazu notwendig ist, dass die Ukraine die Einhaltung dieses Punkts und des entsprechenden Gesetzes in den besetzten Gebieten nicht garantieren kann.<\/p>\n<p>Nikolaj Kosjubra, ehemaliger Verfassungsrichter der Ukraine, \u00e4u\u00dferte die Meinung, dass, wenn man die enormen Probleme in den Gebieten von Luhansk und Donezk ber\u00fccksichtigt, gewisse Zweifel darin bestehen, dass diese Regionen, die keine Erfahrung mit der lokalen Selbstverwaltung haben, auf bestehende Herausforderungen antworten k\u00f6nnten. Au\u00dferdem, so seine Meinung, k\u00f6nnte man diese Frage durch die Beschlie\u00dfung eines gesonderten Gesetzes, das sich nicht auf die Verfassungsreform bezieht, l\u00f6sen, was keinen \u201eAnlass f\u00fcr verschiedene Unterstellungen\u201c gibt.<\/p>\n<p>\u201eDie Sorge der \u00d6ffentlichkeit erkl\u00e4rt sich leider darin, dass der Er\u00f6rterungsprozess nicht transparent war. Die \u00d6ffentlichkeit wird nicht immer zu den Besprechungen eingeladen, die in den Arbeitsgruppen stattfinden\u201c, betonte er.<\/p>\n<p>Trotz der genannten Bemerkungen waren sich die anwesenden Experten darin einig, dass die Reform f\u00fcr die Ukraine wichtig ist. Ein Teil von ihnen meinte, unter der Bedingung, dass die bestehenden M\u00e4ngel in dem Entwurf der Verfassungs\u00e4nderung korrigiert werden und dass der Prozess offen und transparent abl\u00e4uft.<\/p>\n<p>Es sei daran erinnert, dass in vielen Mitgliedsl\u00e4nder des Europarats die Europ\u00e4ische Charta \u00fcber die lokale Selbstverwaltung gilt, die eine Dezentralisierung und Anwendung des Subsidiarit\u00e4tsprinzips vorsieht (die L\u00f6sung konkreter Probleme auf dem Beh\u00f6rdenniveau, das am n\u00e4chsten zum Tagesgeschehen der Gesellschaft steht). Die h\u00f6chsten Verwaltungsorgane entscheiden konkrete Probleme vor Ort nur in den F\u00e4llen, wenn diese Probleme aus Kraft der Lokalverwaltung nicht oder nur ineffektiv gel\u00f6st werden k\u00f6nnen. W\u00e4hrend der Pressekonferenz nannten die Experten als Beispiele f\u00fcr eine erfolgreiche Umsetzung dieses Modells L\u00e4nder wie Frankreich und Polen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>WATCH IN ENGLISH Kiew, 28. August 2015 \u2013 Die vorgeschlagenen \u00c4nderungen am Punkt 18 der \u00dcbergangsbestimmungen f\u00fcr die Verfassung sehen keine \u00c4nderung am Status der Regionen vor und bedeuten auch keine F\u00f6deralisierung des Staates, sondern nur die \u00dcbertragung besonderer Vollmachten in den Kompetenzbereich der lokalen Selbstverwaltung. Die Verfassungsreform legalisiert in keiner Weise die sogenannten \u201eLVR\/DVR\u201c. 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