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Die Staatsführung sabotiert die Gründung eines Antikorruptionsbüros – Aktivisten

Kiew, 17. Dezember 2014 – Präsident Petro Poroschenko und Ministerpräsident Arsenij Jazenjuk zögern den Prozess zur Ernennung der Ausschreibungskommissionsmitglieder hinaus, die den Direktor des Antikorruptionsbüros wählen sollen und verschieben damit den Arbeitsbeginn des neuen Rechtsschutzorgans auf unbestimmte Zeit. Dies teilte die ausführende Direktorin des Zentrums zur Korruptionsbekämpfung, Darja Kalenjuk, während der Pressekonferenz im Ukrainischen Crisis Media Center mit. Die Gründung der Sonderkommission aus 9 Vertretern des Präsidenten, der Werchowna Rada und der Regierung zur Durchführung einer transparenten öffentlichen Ausschreibung für den Direktorenposten des Büros ist der erste Schritt zur Umsetzung des Gesetzes, das im Oktober dieses Jahres beschlossen wurde.

Außerdem soll das ukrainische Finanzministerium einen Kostenplan für das neue Rechtsschutzorgan entwickeln und im Budget für 2015 einen entsprechenden Finanzierungsposten vorsehen.

„In der Gesetzgebung der Ukraine ist vorgesehen, dass gerade das Finanzministerium verpflichtet ist, den Kostenplan für das Büro zu entwickeln. Der Ministerpräsident gab dem Finanz- und Justizministerium den direkten Auftrag, dies zu tun. Doch bisher gibt es weder einen Kostenplan, noch einen Posten im Budget. Wenn das Finanzministerium nicht in der Lage ist, das zu berechnen, für was haben wir dann dieses Ministerium? Vor kurzem hörten wir bei einem Treffen der Abgeordneten mit dem Finanzminister, dass diese Frage „nicht aktuell“ sei. Die Gründung dieses Büros war allerdings eine Grundbedingung des IWF, um der Ukraine finanzielle Hilfen zu gewähren. Wir werden keine Finanzierung des IWF erhalten und dann ist es erst recht nicht aktuell! Bisher sehen wir einen geizigen Kampf über die Angemessenheit, aber uns wird die Korruption besiegen,“ davon ist Sergej Leschtschenko überzeugt, Mitglied des Komitees in der Werchowna Rada zur Kriminalitäts- und Korruptionsbekämpfung.

Ohne diese zwei Schritte wird das „Ukrainische FBI“, das sich ausschließlich mit der Korruptionsbekämpfung bei hochrangigen Beamten (Ministern, Abgeordnete, Richter, Staatsanwälte, hohe Militäroffiziere, Leiter großer Staatsunternehmen, usw.) beschäftigen soll, nicht seine Arbeit aufnehmen und die Ukraine wird die Verpflichtungen internationaler Geber, unter denen die Europäische Union und der Internationale Währungsfond sind, nicht erfüllen.

„Das Antikorruptionskomitee wandte sich an alle Fraktionen mit der Bitte, die Kandidaten für die Zusammensetzung der Ausschreibungskommission aufzustellen. Die Koalitionsfraktionen sollen bis 23. Dezember drei gemeinsame Kandidaten nennen, wonach bereits am nächsten Tag das Komitee diese drei Kandidaten akzeptieren kann, um über sie in der nächsten Parlamentssitzung am 25. Dezember abzustimmen. Wenn sich dann alle Fraktionen in Bezug auf die Kandidaten für die Kommission einig sind, wird das Parlament das erste Organ sein, das bei der Gründung der Kommission nicht zögert,“ erklärte Jegor Soboljow, Vorsitzender des Komitees in der Werchowna Rada zu Fragen im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Korruption.

Früher wurde eine öffentliche Antikorruptionsbehörde vorgeschlagen, zu deren Ausschreibungskommission 9 von 12 Personen gehören sollten – darunter bekannte Journalisten, Juristen, Richter und Aktivisten, sowie Ausländer: Ein amerikanischer Staatsanwalt, der Direktor des Europäischen Büros zur Verbrechensbekämpfung und ein Richter des US-Bundesgerichts.

„Wenn es keine gemeinsamen Kandidaten der Koalition gibt, wird das Komitee gezwungen sein, alle Kandidaten der Fraktionen in den Saal einzureichen. Der Abstimmungsprozess wird sich mindestens bis Februar hinziehen. Für diesen Fall wird das Büro frühestens im Sommer real arbeiten,“ merkte Sobolew an.

Am 11. Dezember registrierten die Volksabgeordneten aller parlamentarischen Fraktionen den Gesetzentwurf Nr. 1406, der das bereits beschlossene Gesetz über das Antikorruptionsbüro korrigiert. Der Gesetzentwurf sieht die Rückkehr vor, dass der Direktor des Büros politisch unabhängig ist, die Mitarbeiter ein festes hohes Einkommen erhalten und keine Personen dort arbeiten dürfen, die in den vergangenen fünf Jahren eine sonderbevollmächtigten Stellung bei der Korruptionsbekämpfung in bestehenden Rechtsschutzorganen hatten.

„Das Gesetz über das Antikorruptionsbüro wurde mit Änderungen beschlossen, die faktisch einen unabhängigen Direktor beseitigten. Dies war ein erzwungener Kompromiss für Mitglieder der Partei der Regionen, ohne deren Stimmen das Gesetz nicht beschlossen worden wäre. Im neuen Parlament diktieren ganz andere Kräfte die Bedingungen. In der Rada wurde der Gesetzentwurf mit Änderungen bereits registriert, die den Prozess zur Bestimmung und Entlassung des Bürodirektors entpolitisieren und es erlauben, Verbrechen zu untersuchen, die unter ehemaligen Präsidenten der Ukraine begangen wurden, in erster Linie unter Janukowitsch,“ erklärte Viktor Tschumak, stellvertretender Vorsitzender des Komitees in der Werchowna Rada zu Fragen im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Korruption die Notwendigkeit, die Änderungen in dem Gesetz zu beschließen.

Das Antikorruptionskomitee der Werchowna Rada plant, in der nächsten Sitzung über den Gesetzentwurf abzustimmen und alle Änderungen aus dem Gesetz auszuschließen, die in der Nacht vor der Abstimmung eingefügt wurden.

Die wesentlichen Änderungen am Gesetz über das Nationale Antikorruptionsbüro des Gesetzentwurf Nr. 1406 sind:

  • ·         Die Bestimmungen zur Durchführung der Ausschreibung der unbesetzten Stellen im Nationalen Antikorruptionsbüro werden konkretisiert, sowie die Begründung zur Einstellung von Büromitarbeiter für die disziplinarische Verantwortung.
  • ·         Es wird vorgeschlagen, dem Direktor des Büros die Möglichkeit zu gewähren, zusätzliche territoriale Verwaltungen innerhalb der durch das Etatgesetz bestimmten Anzahl zu gründen, sowie nach eigenem Ermessen Unterabteilungen zur internen Kontrolle im Bestand der territorialen Verwaltungen zu schaffen.
  • ·         Es wird vorgeschlagen, die Frage der Zusammenarbeit zwischen dem Nationalen Antikorruptionsbüro und den Organen des Innenministeriums, dem Ukrainischen Geheimdienst (SBU) und anderen Rechtsschutz- und Staatsorganen zu klären.
  • ·         Die Amtsgehälter der Mitarbeiter im Nationalbüro werden an den Mindestlohn „gekoppelt“.
  • ·         In dem Büro dürfen keine Personen arbeiten, die innerhalb der letzten fünf Jahre in sonderbevollmächtigten Stellungen zur Korruptionsbekämpfung in bestehenden Rechtsschutzorganen tätig waren.
  • ·         Die Zuständigkeit des Büros wird präzisiert – die Liste der Amtspersonen, über die eine vorgerichtliche Untersuchung möglich ist, wird um den ukrainische Präsident ergänzt und dessen Vollmachten eingeschränkt.
  • ·         Dem Nationale Antikorruptionsbüros soll erlaubt werden, den Abschluss einer Ermittlungsvereinbarung, unabhängig von der Schwere eines verübten Verbrechens, zu untersuchen.