Am 25. Oktober 2015 werden die nächsten Wahlen zu den Organen der lokalen Selbstverwaltung durchgeführt. Sie sind durch das Gesetz „Über die Lokalwahlen“ geregelt. Die Effektivität des neuen Modells („Stimmsystem, das nicht übertragbar ist“) wird derzeit geprüft, und solange wird vorgeschlagen, die Neuerungen des Gesetzes bekannt zu machen.