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Die enorme Straflosigkeit für Morde untergräbt die Perspektive der Strafverfolgung – UN-Bericht

Die UN-Monitoringmission für Menschenrechte stellte ihren Bericht vor, in dem hauptsächlich Morde an Zivilisten aufgeführt sind, die in der Ukraine zwischen Januar 2014 und Mai 2016 während der Massenproteste und Kriegshandlungen begangen wurden. In einzelnen Fällen sieht die Mission Fortschritte bei den Untersuchungen durch die entsprechenden Rechtsschutzorgane, wobei es eine allgemeine Tendenz gibt, dass die Verbrechen ungesühnt bleiben. Die Mission empfiehlt der ukrainischen Regierung, die Anwendung der nationalen und internationalen Strafverfolgung zu verbessern, damit die Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden.

Kiew, 14. Juli 2016 – Der neue UN-Bericht führt Morde auf, die in der Ukraine von Januar 2014 bis Mai 2016 während der Proteste und Kriegshandlungen begangen wurden. In diesem Zusammenhang wird der Strafverfolgung ein geringer Einfluss zugeschrieben. Der Bericht umfasst den Untersuchungsverlauf der Morde, die während der Proteste auf dem Maidan begangen wurden, sowie die Ereignisse in Odessa am 2. Mai 2014, den Tod von Zivilisten durch die Kriegshandlungen und Sonderhinrichtungen in der Ostukraine, und außerdem Morde und das Verschwinden von Personen auf der annektierten Krim. Der Bericht enthält über 60 Fälle und 110 Opfer. Darüber berichtete Fiona Frazer, Vorsitzende der UN-Monitoringmission für Menschenrechte in der Ukraine bei einer Pressekonferenz im Ukraine Crisis Media Center.

Untersuchungsverlauf der Ereignisse auf dem Maidan und in Odessa

Fiona Frazer berichtete, dass die UN-Monitoringmission einen gewissen Fortschritt bei den Untersuchungen der Ereignisse auf dem Maidan feststellen konnte: „Mit Stand vom 1. Juni 2016 wurden 55 Personen verdächtigt, im Zusammenhang mit den Morden auf dem Maidan zu stehen. Darunter 10 Beamte und 29 ehemalige Kommandeure und Mitglieder der Sondereinheit „Berkut“, 10 sogenannte „Tituschkis“ [Anm.: bezahlte Provokateure], Protestler des Maidans und fünf weitere Personen.“

Die Vorsitzende der UN-Monitoringmission ergänzte, dass bereits mehrere Fälle vor Gericht verhandelt wurden, wobei die „meisten Verdächtigen das Land verließen und wesentliche Beweise verloren gingen, weil die Rechtsschutzorgane unprofessionell vorgingen, indem sie nach den Ereignissen keine Beweise aufnahmen und sicherstellten“.

Fiona Frazer sagte, dass die Untersuchung der Ereignisse vom 2. Mai in Odessa durch „systematische institutionelle Verstöße und abweichenden Prozeduren durchgeführt werden, wobei sich die Strafverfolgung hinzieht und behindert wird“.

Die Verantwortung für den Tod an Zivilisten während der Kriegshandlungen und durch außerordentliche Hinrichtungen in der Ostukraine

„Nach Einschätzung der UN-Monitoringmission für Menschenrechte kamen bis zu 2.000 Zivilisten während des bewaffneten Konflikts ums Leben. Bisher übernahmen weder die bewaffneten Gruppen, noch die ukrainische Regierung die Verantwortung für irgendeinen Tod eines Zivilisten, der durch die Kampfhandlungen ums Leben kam“, sagte Fiona Frazer und weiter: „Wir kennen auch keinen einzigen Fall, dass Verbrecher, die auf der einen oder anderen Seite die Angriffe befehligten, verdächtigt oder zur Verantwortung gezogen wurden.“

Sie ergänzte, dass einige Morde als Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit bewertet werden können.

Im Bericht der UN-Monitoringmission für Menschenrechte sind 10 Fälle aufgeführt, bei denen Menschen hingerichtet wurden, die an den Kampfhandlungen teilnahmen oder aufhörten, daran teilzunehmen, sowie Personen, die ohne entsprechende Gerichtsverhandlung hingerichtet wurden.

Die Mission berichtete auch über Todesfälle während der Gefangenschaft, sowie über das Verschwinden von Personen, die wahrscheinlich tot sind.

„Es ist schwer, eine genaue Anzahl solcher Fälle festzulegen. Die Zahl könnte bei Hunderten liegen“, ergänzte Fiona Frazer. „Die Mission konnte Hinrichtungsfälle von Personen ohne entsprechende Gerichtsverhandlungen glaubwürdig feststellen, die seitens der bewaffneten Formierungen unter Kontrolle der selbsternannten „DVR“ und „LVR“ begangen wurden, beziehungsweise von unabhängigen Gruppen, wie zum Beispiel Kosakengruppen. Wir stellten auch Hinrichtungen von Personen ohne entsprechende Gerichtsverhandlungen fest, die wahrscheinlich von Vertretern der ukrainischen Streitkräfte und Kampfstrukturen begangen wurden.“

Hinrichtungen und das Verschwinden von Personen auf der okkupierten Krim

In der Autonomen Republik Krim, so in dem Bericht der UN-Monitoringmission, wurde mindestens ein Hinrichtungsfall festgestellt, sowie 10 Fälle, bei denen Zivilisten verschwanden, die wahrscheinlich nicht mehr leben. Dabei ist bekannt, dass in einigen Fällen bewaffnete Gruppen, die mit der sogenannten Selbstverteidigung der Krim in Verbindung stehen, für das Verschwinden von Personen verantwortlich sind, sagte Fiona Frazer.

Was die ukrainische Regierung unternehmen soll

Fiona Frazer wies darauf hin, dass es unbedingt notwendig ist, dass alle Konfliktparteien die Normen des internationalen humanitären Rechts befolgen. Sie sagte auch, dass es empörend ist, wenn Morde ungesühnt bleiben, weil es zu Wiederholungstaten ermuntert und die Perspektive der Strafverfolgung untergräbt.

Die Vorsitzende der Mission merkte an, dass die UN-Monitoringmission der ukrainischen Regierung entsprechende Empfehlungen vorlegte. Erstens wird empfohlen, Beweismaterial gründlicher zu sammeln und zu lagern, die bei der Untersuchung von Straftaten sichergestellt werden. Zweitens sollen Personen systematisch befragt werden, die von bewaffneten Formationen gefangen gehalten wurden. Drittens soll die interne und staatsanwaltliche Kontrolle beim Militär und bei den Rechtsschutzorganen in der Zone der Kampfhandlungen verstärkt werden. Viertens sollen notwendige menschliche und technische Ressourcen zur Untersuchung und Strafverfolgung von Mordfällen bereitgestellt werden.

Fiona Frazer sagte, dass alle verfügbaren nationalen und internationalen Mechanismen genutzt werden sollen, damit Schuldige zur Verantwortung gezogen werden.

„Im Kontext der Minsker Vereinbarungen, sowie außerhalb von ihnen, muss garantiert werden, dass diejenigen, die Hinrichtungen ohne entsprechende Gerichtsverhandlungen begingen, zur Verantwortung gezogen werden und dass diejenigen, die beschuldigt werden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, auch verurteilt werden“, ergänzte sie.