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Menschenrechtler über die Schwierigkeiten bei der Freilassung gefangener ukrainischer Soldaten

Звільнення заручників за Мінськими угодами. УКМЦ, 14.02.2017

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Ukrainische Menschenrechtler sprachen sich für notwendige Änderungen bei den Verhandlungen zur Freilassung von in den „Volksrepubliken“ gefangengehaltenen ukrainischen Soldaten aus, sowie für Anpassungen der ukrainischen Gesetzgebung.

Der Schwebezustand ukrainischer Gefangener

Eine Koalition aus Menschenrechtsorganisationen, darunter die Ukrainische Helsinkigruppe für Menschenrechte, die Medianinitiative “Für Menschenrechte” und die Charkiwer Menschenrechtsgruppe, fordern, den Rechtsstatus von Personen, die sich in den „Donezker und Luhansker Volksrepubliken“ in Gefangenschaft befinden, so schnell wie möglich zu ändern, damit ihnen ein entsprechender Schutz gewährt werden kann, und um humanitäre und sonstige Fragen vom Minsker Prozess zu trennen.
“Wir schlagen ein neues Verhandlungsformat vor (es soll Anfang März vorgestellt werden), das einen Kontrollmechanismus und die Verantwortung für Verstöße oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen gewährleisten soll, sowie die Möglichkeit ausschließt, humanitäre Fragen im politischen Interesse zu nutzen”, erklärte Nadija Wolkowa, Juristin der Ukrainischen Helsinkigruppe für Menschenrechte und Vertreterin für Freiwillige beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, während einer Pressekonferenz im Ukraine Crisis Media Center.

Der Rechtsstatus dieser Personen als Kriegsgefangene wird klar definiert, sowie die Bewertung der einen oder anderen Handlungen, die in ihrer Gefangenschaft verübt wurden, und mit welchen juristischen Verteidigungsmitteln sie im Rahmen der ukrainischen und internationalen Gesetzgebung, unter anderem dem Römischen Statut und der Genfer Konvention, rechnen können. Damit wird auch die Priorität zur Freilassung von Gefangenen definiert, sowie die Pflichten der gegnerischen kriegsführenden Partei.

“Die Soldaten, die sich dort in Gefangenschaft befinden, sollen merken, dass man sich um sie kümmert. Derzeit sehen wir, ich und alle Familien, deren Männer und Söhne sich in Gefangenschaft befinden, keinen Rechtsschutz”, sagte Viktoria Pantjuschenko, die Frau des Panzersoldaten Bogdan Pantjuschenko, der sich seit Januar 2015 in Gefangenschaft befindet.

Sie betonte, dass die Minsker Vereinbarungen bereits seit Jahren gelten, aber es keinen Fortschritt bei der Freilassung von Gefangenen gibt. Zehn Gefangene befinden sich seit über zwei Jahren in Gefangenschaft, was zeigt, dass dieses Format nicht funktioniert.

Negative Präzedenzfall wegen Unklarheit

Die Unklarheit des Rechtsstatus von de facto Kriegsgefangenen wirft Risiken auf – sowohl für sie, als auch für Verwandte und Freiwillige, die aufgrund der Untätigkeit der entsprechenden Behörden selbständig versuchen, über ihre Freilassung zu verhandeln. So zum Beispiel der Fall gegen den aus der Gefangenschaft freigelassenen Oberst Iwan Besjasykow, der zurzeit nach Teil 3, Artikel 258 des Gesetzes “Förderung der Bildung einer terroristischen Organisation” und nach Artikel 111 “Staatsverrat” angeklagt ist. [Er war zwei Jahre in Gefangenschaft. Seine Frau kümmerte sich um seine Freilassung. Danach beschuldigte ihn der ukrainische Geheimdienst, mit den Separatisten und dem Geheimdienst der “Donezker Volksrepublik” zusammengearbeitet zu haben.]

“Das Fehlen von jeglichem Rechtsstatus, sowie von Rechtsmechanismen und einer gesetzlichen Regelung, was mit ihm und mit allen Geiseln im besetzten Gebiet passiert, führte zu diesem Fall. Die Legitimierung, sowie die Rahmenbestimmung, die für diese Personen gelten sollen, und die Definition ihres Status, hat oberste Priorität. Putin kämpft um Territorien, die Ukraine kämpft um Menschen”, betonte Vitalij Tytytsch, der Anwalt von Iwan Besjasykow.

Mögliche Rechtsänderungen

Vitalij Tytytsch unterstrich, dass Experten für Völkerrecht diese Frage seit Beginn der Ereignisse in der Ostukraine hervorhoben.

“Man muss die Dinge deutlich beim Namen nennen. Wenn die internationale Gemeinschaft anerkennt, dass Russland ein Aggressorstaat ist, müssen wir auch diese Definition übernehmen”, betonte er.
Der einfachste und einzig mögliche Weg müsse darin bestehen, Russland als Aggressor anzuerkennen und den Kriegszustand für ein bestimmtes Gebiet auszurufen. Damit könnte man die Regeln des Völkerrechts auf dieses Gebiet und auf die Subjekte ausweiten, die dort agieren, und von Russland fordern, diese Vorschriften einzuhalten.

In der ukrainischen Gesetzgebung sind ebenfalls Änderungen notwendig, um “weiße Flecke” in der Gesetzgebung auf Grundlage der besten Praxis auf der Welt zu füllen. Nadija Wolkowa merkte an, dass der Staat gut damit beraten wäre, eine besondere Strategie zur Freilassung von Gefangenen auszuarbeiten, in deren Rahmen konkrete Staatsorgane für konkrete Aspekte des Problems verantwortlich wären. Was vergleichbare Situationen wie im Fall von Oberst Besjasykow betrifft, wäre es hilfreich, sich Fälle aus der amerikanischen Praxis anzusehen.