Die Kandidaten für das Direktorenamt des Nationalen Antikorruptionsbüros werden unabhängig von den politischen Kräfte

Kiew, 14. Januar 2015 – Die Mitglieder der Ausschreibungskommission zur Wahl der Kandidaten für das Direktorenamt des Nationalen Antikorruptionsbüros (weiter Kommission) schließen die Möglichkeit aus, dass die Entscheidung von irgendeiner politischen Kraft beeinflusst wird. Dies erklärten sie während eines Briefings im Ukrainischen Crisis Media Center. „Wie jede Menschengruppe, sogar solche, die wie einige Kommissionsmitglieder über Erfahrung im öffentlichen Leben des Landes verfügen, können wir uns täuschen. Und wir haben Zeit, Fehler zu korrigieren. Aber was es bei uns nicht gibt, ist das Recht, den politischen Kräften Manipulationen zu erlauben,“ erklärte Josef Zissels, Mitglied der Kommission. Er betonte auch, was bei der Zusammensetzung der Kommission herauskommt, wenn er Versuche während der Entscheidung in Bezug auf die Kandidatur für das Direktorenamt des Nationalen Antikorruptionsbüros der Ukraine (NABU) bemerkt, ihn politisch zu beeinflussen.

Der Kommissionsvorsitzende Refat Tschubarow vermutet, dass eine solche Beeinflussung hypothetisch versucht werden könnte. Aber bisher haben weder er, noch andere Kommissionsmitglieder solche Versuche bemerkt.

Die Teilnehmer an der Pressekonferenz betonten die Notwendigkeit, das Gesetz über das NABU in dem Teil schnellstmöglich zu ändern, der die Arbeit der Kommission regelt, da die bestehenden Vorschriften widersprüchlich und unklar formuliert sind, was dazu führen kann, dass rechtliche Probleme entstehen. Unter anderem geht es um die Anforderung an die Kandidaten: Im Bereich der Arbeitserfahrung, der Staatsangehörigkeit, der Beglaubigung persönlicher Angaben, und des Verfahrens der Übergabe der Liste potentieller Kandidaten für das Direktorenamt des NABU an den Präsidenten. „Unsere praktische Arbeit unter diesem Gesetz motivierte uns, die Kommissionsmitglieder, zur Eigeninitiative, Änderungsentwürfe zu dem Dokument vorzubereiten und jemandem aus der Gesetzgebungsinitiative zu übergeben, damit sie ins Parlament kommen,“ erklärte der Kommissionschef Refat Tschubarow. Er betonte, dass das Parlament schnellstmöglich das Gesetz über das NABU ausbessern muss. „Wenn diese Änderungen nicht beschlossen werden, werden auch wir bei unserer Arbeit mit den strittigen Normen des Gesetzes zusammenstoßen, so dass wir einfach keine Entscheidung treffen können. Aber wie sich die Ereignisse auch entwickeln, so bin ich davon überzeugt, dass wir die Entstehung einer solchen Situation nicht zulassen, dass die Ergebnisse des Wettbewerbs zur Wahl des Kandidaten für das Direktorenamt des NABU vor Gericht angefochten werden kann,“ erklärte der Kommissionssekretär Jewgenij Zacharow.

Die Kommissionsmitglieder wollten die Termine nicht präzisieren, wann die Kandidatenliste für das Direktorenamt des NABU geklärt ist und sie dem ukrainischen Präsidenten übergeben wird. Gleichzeitig meinte Refat Tschubarow, dass dies im besten Fall in weniger als in zwei Monaten passieren kann. Um die Effektivität der Kommunikation zu verbessern, wurde entschieden, eine tägliche Bereitschaft der Kommissionsmitglieder einzuführen, um operative Antworten auf Anfragen zu geben, die Bewerber an die Emailadresse senden, die in der Stellenausschreibung genannt ist. „Unsere Aufgabe ist, die Möglichkeit zur Beteiligung an dem Wettbewerb zu gewährleisten, sowie eine größtmögliche Zahl an Bewerbern, damit es jemanden zum Wählen gibt,“ betonte Josef Zissels.