Klage der Ukraine gegen Russland: Interims-Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs

Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag (ICJ) hat eine Interims-Entscheidung bezüglich der Klage der Ukraine gegen Russland getroffen. Das Gericht erkennt damit prima facie an, die Gerichtsbarkeit zur Prüfung dieser Sache zu besitzen.

Es lehnte aber ab, Maßnahmen gegen Russland gemäß dem Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus zu verhängen. Die Prüfung dieser Sache wird fortgesetzt. Das Gericht stellte lediglich fest, dass Anforderungen nicht erfüllt worden seien, um einstweilige Maßnahmen verhängen zu können. So habe die Ukraine die Standards für Beweise nicht eingehalten, um nachweisen zu können, dass Gelder gezielt an die sogenannten “Volksrepubliken Donezk und Luhansk” überwiesen worden seien, sagte während der öffentlichen Anhörung Richter Ronny Abraham, Präsident des Internationalen Gerichtshofs.

Der ICJ legte aber aufgrund der Klage der Ukraine Russland auf, ethnische Minderheiten auf der Krim vor Diskriminierung und Rassismus zu schützen. Die Ukraine wirft Russland vor, gegen das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) zu verstoßen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Krimtataren und ethnischen Ukrainer auf der Krim verletzliche Minderheiten sind. Das Gericht verpflichtete Russland, dafür zu sorgen, dass die Gemeinschaft der Krimtataren auch künftig in der Lage ist, ihre repräsentativen Organisationen zu erhalten. So müsse der Medschlis, die gewählte Vertretung der Krimtataren, seine Arbeit wieder aufnehmen können. Auch müsse Russland sicherstellen, dass auf der Krim wieder Schulunterricht in ukrainischer Sprache gewährleistet wird.

Zudem verpflichtete das Gericht beiden Seiten, dafür zu sorgen, dass das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung nicht verletzt wird.

Quelle: Jewropejska prawda (Europäische Wahrheit)

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