Neue Geisel des Kremls? In Belarus ist ein 19-jähriger Ukrainer verschwunden

Am 27. August hat der ehemalige ukrainische Offizier und jetzige Militärseelsorger Ihor Hryb erklärt, sein 19-jähriger Sohn Pawlo sei am 24. August nach Belarus gefahren und sei seitdem verschwunden. Nach inoffiziellen Informationen befindet er sich in einem Gefängnis im südrussischen Krasnodar.

Pawlo war am 24. August 2017 ins belarussische Gomel gefahren, wo er sich mit einem Mädchen persönlich treffen wollte, das er zuvor über das Internet in einem sozialen Netzwerk kennengelernt hatte. Noch am selben Tag wollte Pawlo wieder zurück in die Ukraine fahren, doch er verschwand. Sein Vater ist überzeugt, dass sein Sohn vom russischen Geheimdienst FSB verschleppt wurde – aufgrund seiner ukrainischen patriotischen Gesinnung. Mit Hilfe des russischen Mädchens sei Pawlo nach Belarus gelockt worden.

In Belarus erfuhr Ihor Hryb, dass die Russische Föderation nach seinem Sohn fahndet. Der russische FSB in Sotschi, Gebiet Krasnodar, wirft seinem Sohn gemäß Artikel 205 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation Terrorismus vor. Der Vater vermutet, Grund für die Verschleppung seines Sohnes könnten seine Beiträge in sozialen Netzwerken sein, in denen Pawlo die russische Aggression gegen die Ukraine scharf verurteilt habe.

Der ukrainische Konsul in Minsk, Oleksandr Nowosjolow, erklärte, Pawlo Hryb befinde sich nicht in einem belarussischen Gefängnis. Die Botschaft der Ukraine in Belarus richtete am 28. August eine Note an das belarussische Außenministerium mit der Bitte, den Aufenthaltsort von Pawlo Hryb zu klären. Eine Antwort erhielt die Botschaft erst am 31. August. Der Vertreter des belarussischen Grenzschutzes, Anton Bytschkowskij, teilte lediglich mit, Pawlo Hryb habe tatsächlich die Grenze zur Republik Belarus am 24. August am Übergang Nowa Huta legal passiert. Beanstandungen seitens der belarussischen Grenzbeamten habe es keine gegeben.

Larysa Sarhan, Sprecherin des ukrainischen Generalstaatsanwalts Jurij Luzenko, erklärte unterdessen, dass vorläufig auf Grundlage von Artikel 115, Teil 1, des Strafgesetzbuches der Ukraine (vorsätzlicher Mord) vorgerichtliche Untersuchungen in dem Strafverfahren wegen des in Belarus spurlos verschwundenen ukrainischen Staatsbürgers Pawlo Hryb eingeleitet worden seien.