Internationaler Strafgerichtshof will mögliche Verbrechen gegen Krimtataren prüfen

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Während die Situation um die Krim offensichtlich ist, ist die Lage in der Ostukraine viel komplizierter. Wayne Jordash von der internationalen Menschenrechtsgruppe Global Rights Compliance bewertet den Jahresbericht des Internationalen Strafgerichtshofs.

Vor kurzem hat das Büro der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), derzeit die gambische Juristin Fatou Bom Bensouda, seinen Jahresbericht 2016 veröffentlicht. Im Kapitel zur Ukraine werden die Ereignisse auf dem Maidan, die Besetzung der Krim und die Kampfhandlungen im Donbass genannt.

Was den Maidan angeht, so wartet das Büro der Chefanklägerin noch auf Beweise dafür, dass es bei diesen Ereignissen zu “systematischen und weit verbreiteten” Verstößen gekommen war, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen seien. Hingegen sei so gut wie beweisen, dass es sich bei der Besetzung der Krim um einen internationalen bewaffneten Konflikt mit Russland handelt. Das erklärte während einer Pressekonferenz im Ukraine Crisis Media Center Wayne Jordash QC, Managing Partner der internationalen Menschenrechtsgruppe GRC (Global Rights Compliance).

Jordash sagte, was die Ermittlungen der ukrainischen Seite angehe, sei das Büro der Chefanklägerin recht optimistisch. Er gehe davon aus, dass die Chefanklägerin zu einem eindeutigen Ergebnis kommen werde, was den internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine betreffe. “Die Chefanklägerin wird die vorläufige Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen bei dem Konflikt fortsetzen. Dabei gehe es um Zwangsumsiedlungen sowie um die Verfolgung und Ermordung von Krimtataren”, so Jordash.

Zur Lage in der Ostukraine

Was die Lage im Osten der Ukraine angeht, so prüft der ICC immer noch Beweise dafür, dass es sich dort um einen internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine handelt. Denn während die Situation um die Krim offensichtlich ist, ist die Lage im Osten der Ukraine vom Standpunkt des Völkerrechts aus gesehen viel komplizierter. Jordash zufolge gibt es zwei Möglichkeiten, Russland die Beteiligung an dem Krieg im Osten der Ukraine nachzuweisen.

Erstens: eine direkte Beteiligung der russischen Armee am Krieg gegen die Ukraine. Übrigens hat das Büro der Chefanklägerin bereits darauf hingewiesen, dass es dafür Anzeichen gibt. Der Managing Partner der GRC sagte in diesem Zusammenhang: “Die Ukraine sollte mehr Informationen liefern, dass Russland Logistik und Militärs bereitstellt und direkt in den Konflikt verwickelt ist.”

Zweitens: die Kontrolle über die bewaffneten Gruppierungen im Donbass seitens der Russischen Föderation. “Die Chefanklägerin braucht Beweise, dass Russland unmittelbar die bewaffneten Gruppierungen kontrolliert und dass entsandte russische Militärs das Kommando über die Separatisten haben”, sagte Jordash.