Erleichterung im Grenzverkehr zwischen der Krim und dem Festland der Ukraine

WATCH IN ENGLISH

Aktivisten der Zivilgesellschaft und Menschenrechtler in der Ukraine können für sich einen Erfolg verbuchen. Nach Klagen und Gerichtsurteilen sind die Beschränkungen zur Mitnahme persönlicher Gegenstände über die Grenze zwischen der besetzten Krim und dem ukrainischen Festland wieder aufgehoben. Doch nach wie vor gibt es Probleme. Wie kam es dazu?

Ende 2016 hatte die ukrainische Regierung den kommerziellen Warenverkehr zwischen der besetzten Krim und dem Rest der Ukraine für die Zeit der Besetzung der Halbinsel verboten. Die Beschränkungen betrafen auch persönliche Gegenstände, worüber sich immer wieder Krimtataren und Menschenrechtler beschwerten.

Der entsprechende Regierungsbeschluss Nr. 1035 wurde im Dezember 2015 verabschiedet. Im Januar 2016 trat er in Kraft. Insbesondere Punkt 1 des Dokuments untersagte für die Zeit der vorübergehenden Besetzung der Krim die Lieferung von Arbeits- und Dienstleistungen aus den vorübergehend besetzten Gebiet in die anderen Gebiete der Ukraine und umgekehrt. Doch dies wirkte sich auch stark auf den Transport persönlicher Gegenstände der Menschen aus. Erlaubt war, von der Krim beziehungsweise auf die Krim persönliche Gegenstände höchstens im Wert von 10.000 Hrywnja (umgerechnet rund 340 Euro) und mit einem Gesamtgewicht von 50 Kilogramm pro Person mitzunehmen. Auch konnten keine Waren für den persönlichen Gebrauch mitgenommen werden, die auf einer festgelegten Liste “verbotener Waren” standen. Dazu zählten zum Beispiel Geschirr und einige Haushaltsgeräte, schreibt die Zeitung Nowoje Vremja.

Der Kampf ums Recht

Nach mehreren persönlichen Klagen und erfolgreichen Gerichtsurteilen wandte sich der Odessa-Verband der landesweiten Nichtregierungsorganisation “Wähler-Komitee der Ukraine” sowie der “Ukrainische Helsinki-Verband für Menschenrechte” an das Bezirksverwaltungsgericht in Kiew. Im März 2017 stellte das Gericht fest, dass der Regierungsbeschluss Nr. 1035 gesetzwidrig ist. Nach Prüfung der Beschwerde hob das Verwaltungsgericht am 14. Juni 2017 Punkt 1 des Beschlusses auf, der den Transport persönlicher Gegenstände zwischen der Halbinsel Krim und dem ukrainischen Festland beschränkte.

Nach wie vor Behinderungen

“Seit zehn Tagen ist Punkt 1 des Beschlusses Nr. 1035 nichtig. Dennoch gibt es viele Hinweise darauf, dass die Entscheidung des Gerichts vom Zoll völlig missachtet wird. Er behindert weiterhin Bürger der Ukraine, die ihr Hab und Gut von der Krim wegbringen wollen”, sagte Darja Swyrydowa, Rechtsexpertin des Ukrainischen Helsinki-Verbandes für Menschenrechte während einer Pressekonferenz im Ukraine Crisis Media Center. Die Juristin vermutet, dass das Verhalten der Zollbeamten auf korrupte Machenschaften zurückzuführen sein könnte.

Jusuf Kurktschi, stellvertretender Minister für die vorübergehend besetzten Gebieten und Binnenflüchtlinge in der Ukraine, berichtete, dass die ukrainische Regierung schon bald Änderungen zum Beschluss Nr. 1035 verabschieden werde. “Aber bis dahin gilt das Gerichtsurteil. Es gibt keine Beschränkungen, was die Mitnahme persönlicher Gegenstände über die Grenze hinweg angeht“, betonte der stellvertretende Minister.