Die Änderungen an der Ein- und Ausreiseregelung für das vorübergehend besetzte Gebiet der Autonomen Republik Krim verletzen immer noch Menschenrechte

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Kiew, 24. September 2015 – Am 23. September beschloss das Ministerkabinett der Ukraine die Änderungen vom 4. Juni zur Regelung der Ein- und Ausreise für das Gebiet der besetzten Krim, was die Möglichkeit für Ukrainer, Ausländer, Medienvertreter und Bürgerrechtler wesentlich einschränkte, die Krim zu besuchen. Diese Regelung rief unter Experten, Bürgerrechtlern und Vertretern der Öffentlichkeit eine Welle der Empörung hervor, die eine Änderung der neuen Regelung forderten.

„Das Justizministerium reagierte auf unseren Appell und schlug vor, eine gewisse Plattform zu schaffen, um Änderungen vorzunehmen. Wir hatten sehr positive Erfahrungen bei der Zusammenarbeit zwischen Gesellschaftsorganisationen und den Regierungsstrukturen, sowie direkt mit dem Justizministerium, das schnell auf die vielen Beschwerden und Fragen in Bezug auf die beschlossene Regelung reagierte. Aber leider kann man nicht sagen, dass die jetzige Regelung die Menschenrechten nicht verletzt und die Reisefreiheit ukrainischer Bürger nicht einschränkt“, berichtete Darja Swiridowa, Anwältin des Ukrainischen Helsinki-Menschenrechtsvereins, während einer Pressekonferenz im Ukrainischen Crisis Media Center.

Olga Skripnik, stellvertretende Vorsitzende der Feldmission für Menschenrechte auf der Krim, teilte mit, dass die Liste über Gründe zum Erhalt einer Erlaubnis für die Einreise auf das Gebiet der Halbinsel für Ausländer ausgedehnt wurde, während Journalisten ausländischer Medien eine Sondererlaubnis laut einer Vereinbarung mit dem ukrainischen Ministerium für Informationspolitik brauchen, sowie Bürgerrechtler und Vertreter internationaler NGOs eine solche Erlaubnis laut einer Vereinbarung mit dem ukrainischen Außenministerium. Die Liste über Gründe zum Erhalt einer Erlaubnis für die Einreise ausländischer Bürger auf die Krim enthält: Verbreitung von religiösen Glaubenslehren, Ausübung konfessioneller Bräuche oder Befriedigung religiöser Bedürfnisse (ausschließlich auf Antrag oder Vereinbarung mit dem Kulturministerium), sowie Beteiligung von Maßnahmen des Madschlis der Krimtataren.

„Bisher gab es Probleme bei den Dokumenten von Ukrainern im Alter von bis zu 16 Jahren, da die Einreise auf die Krim für Kinder bis 16 Jahre durch die Normen zum Überqueren der Staatsgrenze geregelt wird. Das heißt: es besteht die Frage zum Erhalt eines Reisepasses und anderer durch Gesetz geforderter Dokumente. Es wurden auch Änderungen beanstandet, die die Ausreise von der Krim betreffen. Bisher kann ein Kind von der Krim in Begleitung eines Elternteils oder eines Vormunds ausreisen, während für die Einreise auf das Gebiet der Halbinsel immer noch die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich ist“, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der Feldmission für Menschenrechte auf der Krim.

Außerdem vereinfachte die Verordnung des Ministerkabinetts die Prozedur zum Erhalt einer Erlaubnis für Eheleute, wenn auf der Krim Verwandte nur eines Ehepartners leben. Es wurde auch die Notwendigkeit aufgehoben, die finanziellen Mittel für den Aufenthalt auf dem Gebiet der Ukraine nachzuweisen.

Notaren wurde jetzt der Zugang zu den Passierstellen an der Verwaltungsgrenze gewährt. „Dies ist sehr wichtig, weil es das Risiko verringert, dass an der Grenze bei der Ausreise von Kindern unter 16 Jahren Probleme entstehen. So können die Probleme teilweise gelöst werden, die mit dem Erhalt von Dokumenten für den Kontinentalteil der Ukraine durch eine notarielle Vollmacht zusammenhängen“, erklärte Viktoria Sawtschuk, Leiterin der Rechtsabteilung bei Krim SOS.

Leider wurden allerdings nicht alle vorgeschlagenen Änderung an der Regelung vorgenommen. Die wichtigsten Probleme, die bleiben: die fehlende Möglichkeit, die Dokumente für eine Einreiseerlaubnis in Abwesenheit von Personen zu erhalten, die sich außerhalb der Ukraine befinden; die Unmöglichkeit, eine Erlaubnis zur mehrfachen Einreise auf die Krim zu erhalten, wenn der Einreisegrund darin besteht, dass sich Verwandte oder Eigentum auf dem Gebiet der Halbinsel befinden.

„Außerdem war das Ministerkabinett der Ukraine nicht bevollmächtigt, Fragen zur Ein- und Ausreise für das Gebiet der Ukraine zu regeln, sowie alle Fragen, die eine Reisebeschränkung von ukrainischen Bürgern betreffen, denn laut der ukrainischen Gesetzgebung und Verfassung können solche Reisebeschränkungen auf dem Gebiet der Ukraine nur durch Gesetz eingerichtet werden. Die Norm, die es Grenzbeamten erlaubt, ukrainischen Bürgern oder Ausländern die Einreise auf den Kontinentalteil der Ukraine zu untersagen, muss aus der Regelung ausgeschlossen werden“, sagte Darja Swiridowa.