UN-Arbeitsgruppe über den Einsatz von Söldnern besuchte die Ukraine

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Vom 14. bis 18. März weilte in der Ukraine die “UN-Arbeitsgruppe über den Einsatz von Söldnern als Mittel zur Verletzung der Menschenrechte”. Sie informierte sich über die Lage im Osten des Landes. Die Ergebnisse ihres Besuchs stellte sie der Öffentlichkeit in Kiew vor.

Kiew, 18. März 2016. Nach Angaben der “UN-Arbeitsgruppe über den Einsatz von Söldnern als Mittel zur Verletzung der Menschenrechte” beteiligen sich am Konflikt im Osten der Ukraine Ausländer aus verschiedenen Ländern, vor allem aber aus Europa. Sie kämpfen sowohl in den Reihen von Freiwilligen-Bataillonen auf der ukrainischen Seite als auch in den Reihen der bewaffneten Gruppierungen der selbsternannten “Volksrepubliken Luhansk und Donezk”. Unter den letzteren sind den ukrainischen Behörden zufolge bereits mindestens 176 namentlich bekannt.

“Die Formen der Beteiligung sind vielfältig: Sowohl Freiwillige als auch bezahlte Soldaten, von Freischärlern bis hin zu professionellen Militärs. Viele kämpfen aus ideologischer Überzeugung, andere für Geld”, sagte in Kiew auf einer Pressekonferenz im Ukraine Crisis Media Center Patricia Arias, Mitglied der UN-Arbeitsgruppe. Viele Ausländer seien über soziale Netzwerke und andere Internet-Plattformen angeworben worden. Einige hätten eine kriminelle Vergangenheit. Man habe sie vor die Wahl gestellt, ins Gefängnis zu gehen oder sich am Konflikt zu beteiligen.

Söldner und ausländische Kämpfer

Wichtig sei, so Arias, den Unterschied zwischen Söldnern und ausländischen Kämpfern zu verstehen. “Söldner beteiligen sich direkt an Kampfhandlungen, um Geld zu verdienen. Sie erhalten deutlich mehr im Vergleich zur den vorgesehenen oder real ausgezahlten Vergütungen für Angehörige der Armee einer der Konfliktseiten. Sie sind keine Bürger oder Einwohner eines Territoriums, das von einer der Konfliktseiten kontrolliert wird” erläuterte Arias. Ihr zufolge verbietet das internationale Recht die Rekrutierung und den Einsatz von Söldnern.

Unter einem “ausländischen Kämpfer” verstehe man Personen, die das Land ihres ständigen Wohnsitzes verlassen und sich einer aufständischen oder nichtstaatlichen Gruppierung angeschlossen hätten – meist aus ideologischer Überzeugung, aber auch für Geld. Diese Form der Beteiligung gelte nicht als illegal, sofern die ausländischen Kämpfer die Menschenrechte und die entsprechenden internationalen Regeln einhalten würden.

Ausländer in Streitkräfte integriert

Im Oktober und Dezember 2015 sind Arias zufolge Gesetzesänderungen verabschiedet worden, die ermöglichen, ausländische Kämpfer in die Streitkräfte und in die Nationalgarde der Ukraine zu integrieren. Seitdem können sie legal auf Seiten der Regierung kämpfen. Mangels klarer und geordneter Informationen sei es der UN-Arbeitsgruppe allerdings in Gesprächen manchmal schwer gefallen, festzustellen, auf welcher Grundlage jene Personen vorher an Kampfhandlungen teilgenommen hatten.

Arias erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass gemäß der Bestimmung 10 der Minsker Vereinbarungen illegale bewaffnete Gruppierungen, Waffen, Kämpfer und Söldner vom ukrainischen Territorium abgezogen werden müssen.

Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen

Die UN-Arbeitsgruppe zeigte sich besonders besorgt darüber, dass an Menschenrechtsverletzungen beteiligte Ausländer nicht zur Verantwortung gezogen wurden. “Das ist ein Weg in eine Grauzone, wo Verbrechen ungestraft bleiben”, sagten die UN-Vertreter. Sie forderten beide Seiten auf, ihren Verpflichtungen gemäß internationalen Menschenrechtsnormen nachzukommen. Arias betonte, der UN-Arbeitsgruppe sei kein einziges Strafverfahren bekannt, das in der Ukraine gegen einen Söldner eingeleitet worden sei. “Einige ausländische Kämpfer wurden unter Tatverdacht gestellt wegen indirekter Verbrechen: ‘Bedrohung der territorialen Integrität der Ukraine’, ‘Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung oder illegalen paramilitärischen, bewaffneten Gruppierung. Aber nicht wegen Menschenrechtsverletzungen”, so Arias.

Die UN-Arbeitsgruppe fordert sicherzustellen, dass Ausländer im Falle von Menschenrechtsverletzungen zur vollen Verantwortung gezogen werden können. “Konkrete Schritte – Monitoring, Berichterstattung, Maßnahmen auf der Ebene der Gesetzgebung, entsprechende Strafverfahren – werden die Wiederherstellung von Gerechtigkeit und die Zerstörung der destruktiven Kultur der Straflosigkeit für Taten fördern, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden”, sagte Arias.

“Die Ukraine braucht eine Strategie”

Die UN-Arbeitsgruppe begrüßte die Änderungen zum ukrainischen Strafgesetzbuch, die es mit dem Internationalen Übereinkommen gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern in Einklang brachten. Sie begrüßte auch die Gesetzesänderungen, mit denen die ausländischen Kämpfer offiziell in die Reihen der Streitkräfte oder Nationalgarde der Ukraine integriert wurden.

Jetzt sei es wichtig, dass die Ukraine eine Strategie und einen Plan entwickele, um die Beteiligung von Ausländern am bewaffneten Konflikt im Osten des Landes im Rahmen der Minsker Vereinbarungen zu regeln, sagte Arias. Sie fügte hinzu, die UN-Arbeitsgruppe empfehle der ukrainischen Regierung zudem, die Gesetze zu verbessern, die die Tätigkeit privater Sicherheitsfirmen regeln würden, um potenzielle Risiken von Menschenrechtsverletzungen zu reduzieren.