Folter bei beiden Konfliktparteien – Amnesty und Human Rights Watch

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Die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und Human Rights Watch stellten ihren gemeinsamen Bericht über Verhaftungs- und Folterfälle von Zivilisten vor, die auf beiden Konfliktseiten begangen wurden, sowohl auf ukrainischem Gebiet, als auch in den von pro-russischen Rebellen kontrollierten Gebieten im Donbass. Der Bericht trägt den symbolischen Namen „Du existierst nicht“.

Kiew, 21. Juli 2016 – Sowohl ukrainische Vertreter, als auch pro-russische Rebellen halten im Osten der Ukraine Zivilisten gefangen, teilweise in Geheimgefängnissen, wo sie gefoltert werden. Zu diesem Ergebnis kamen die Vertreter von Amnesty International und Human Rights Watch in ihrem Bericht, den sie bei einer Pressekonferenz im Ukraine Crisis Media Center vorstellten.

„Wir möchten betonen, dass der Bericht Verstöße auf beiden Seiten der Kontaktlinie beinhaltet, was keinesfalls bedeutet, dass die Verstöße ausgeglichen sind. Es bedeutet auch nicht, dass die Konfliktparteien in gleicher Weise verantwortlich sind oder gleich oft Verstöße begingen“, betonte Rachel Denber, Direktorin von Human Rights Watch für Europa und Zentralasien. Die Menschenrechtlerin betonte auch die Notwendigkeit, die Fälle zu untersuchen.

Inhalt des Berichts

Die Untersuchung der Menschenrechtler basiert auf 40 persönlichen Interviews mit Geschädigten, sowie Verwandten, Anwälten und Vertretern von internationalen Organisationen, die im Osten der Ukraine tätig sind, aber auch Vertretern der ukrainischen Regierung und aus den sogenannten „Volksrepubliken“.

„In dem Bericht sind 18 Fälle mit willkürlich langen Gefangenschaften von Zivilisten seitens der Ukraine und pro-russischen Rebellen enthalten. Die Mehrzahl davon stammen von 2015 und Anfang 2016. […] Bei all diesen Fällen wurden die Personen physisch misshandelt, manche von ihnen wurden gefoltert“, berichtete Rachel Denber.

Fälle von Folter

In dem Bericht sind unter anderem auch die Sonderfälle von Konstjantyn Beskorowajnyj enthalten, ein Bewohner von Konstantyniwka, sowie von „Wadim“ aus Donezk, dessen realer Name nicht öffentlich gemacht wurde. Die Frau von Konstjantyn Beskorowajnyj konnte ihn fast eineinhalb Jahre lang nicht finden und hatte keine Informationen über ihn, bis sich die Menschenrechtler an die höchsten Stellen wandten. Mit Hilfe einer Aktion von Amnesty International (im Januar 2016) konnte er wieder nach Hause zurückkehren.

Nach seiner Rückkehr berichtete er über seine Gefangenschaft und Folter durch den Ukrainischen Geheimdienst (SBU) in Kramatorsk. Die Mitarbeiter zwangen ihn, zu gestehen, einen Terroranschlag vorbereitet zu haben und Aussagen vor der Kamera zu machen. Danach wurde er zum SBU nach Charkiw gebracht, wo er 15 Monate lang anonym festgehalten wurde. Zu verschiedenen Zeiten waren dort auch andere Personen inhaftiert, die ebenfalls als „verschwunden“ gelten.

„Die meisten von ihnen wurden zu verschiedenen Zeiten gegen andere Gefangene der Gegner ausgetauscht“, berichtete Denis Kriwoschejew, Direktor von Amnesty International für Europa und Zentralasien.

Er merkte an, dass in diesem Fall eine Strafverfolgung eingeleitet wurde. Die SBU-Vertreter erklärten gegenüber den Menschenrechtlern, dass es in der Ukraine keine inoffiziellen Gefängnisse gebe.

Der Fall „Wadim“ ist deshalb einzigartig, weil der 40-jährige Donezker sowohl vom SBU, als auch vom Geheimdienst der sogenannten „DVR“ gefangen gehalten wurde. Ukrainische Kräfte nahmen ihn an einem Checkpoint bei Kurachowo fest, da sie ihn beschuldigten, an der Organisation des Pseudoreferendums beteiligt gewesen zu sein. Nach seiner eineinhalbmonatigen SBU-Gefangenschaft, kehrte er nach Donezk zurück, wo er weitere zweieinhalb Monate in Gefangenschaft des sogenannten „Ministerium für Staatssicherheit der DVR“ geriet, weil er verdächtigt wurde, dass er „angeworben“ wurde. In beiden Gefangenschaften wurde er geschlagen und gefoltert.

Die Menschenrechtler wiesen darauf hin, dass die realen Ausmaße des Problems weit größer sein könnten.

Situation in den sogenannten „Volksrepubliken“

Es ist sehr wenig über die Situation in den sogenannten „Volksrepubliken“ bekannt, da es nur beschränkt Zugang gibt und sie de facto nicht darüber Auskunft geben wollen.

„Das, was wir derzeit in der „DVR“ und „LVR“ sehen, ist nicht wie 2014, als es viele Festnahmen gab. Heute gibt es weniger solcher Fälle, doch es gibt sie weiterhin. In Donezk werden Menschen im Gebäude des „Ministeriums für Staatssicherheit“ festgehalten, sowie in Luhansk. Wir wissen davon und wir schreiben darüber in unseren Bericht“, sagte Tetjana Lokschina von Human Rights Watch für Europa und Zentralasien.

Während eines Konflikts in den selbsternannten „Volksrepubliken“ wurden gewisse Quasi-Institutionen gegründet. Die Befugnisse dieser Strukturen sind zwar in irgendwelchen „Dokumenten“ geregelt, aber ein Rechtsvakuum ist offensichtlich.

In diesen Gebieten handeln die „Ministerien für Staatssicherheit“ der „LVR“ und „DVR“. Nach Angaben von Augenzeugen sind dies mächtige Organisationen, die jemanden außerhalb jeder Regeln festnehmen können und dass sie ohne Kontrolle machen können, was sie wollen.

Gründe für Geheimgefängnisse

Die Menschenrechtler vertraten die Meinung, dass das Hauptmotiv für zivile Gefangene in Geheimgefängnissen sein könnte, sie zum Tausch von anderen Gefangnen zu nutzen. Beide Konfliktparteien würden so vorgehen. Nach Angaben der Menschenrechtler zählt dies als Kriegsverbrechen.

Probleme mit den Konfliktparteien

Die Menschenrechtler berichteten, dass sie jenseits der Kontaktlinie nur mit einer Stellvertreterin sprechen konnten, der Ombudsfrau Morosowa in der sogenannten „DVR“. Andere Vertreter der sogenannten „Volksrepubliken“ gingen auf keine Gespräche ein.

Auf ukrainischer Seite trafen sich die Menschenrechtler mit Vertretern der ukrainischen Präsidialverwaltung und des SBU, sowie mit Hauptverantwortlichen der Militärstaatsanwaltschaft.

Die ukrainische Staatsanwaltschaft versprach, die in dem Bericht dokumentierten Fälle ausführlich zu prüfen. Die Menschenrechtler hoffen, dass dies nicht nur „pro forma“ passiert und dass Personen, die Klagen einreichen, keine Nachteile davon haben.

Denis Kriwoschejew forderte die Ukraine auch dazu auf, das Römische Statut schnellstmöglich zu ratifizieren, damit das Internationale Strafgericht auf dem Gebiet der Ukraine tätig werden kann.

Tatjana Lokschina erinnerte daran, dass internationale Beobachter keinen Zugang zu Gefängnissen in den sogenannten Volksrepubliken haben – weder die UN, noch die OSZE, oder das Internationale Rote Kreuz. Sie forderte dazu auf, ihnen diesen Zugang zu gewähren.