Zusammenfassung der Reformen vom 17. bis 23.10.2015 – verbessertes Rating

Makrofinanzielle Stabilisierung

Das „Restrukturierungsprojekt“ verläuft erfolgreich. Die internationale Ratingagentur S&P verbesserte das Rating für die ukrainischen Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen von „Selective Default“ („SD/D“) auf „B-“ und für die in der Nationalwährung von „CCC+/C“ auf „B-/B“. Dies ist eine formale Anerkennung des Erfolgs bei der Wiederherstellung der Stabilität bei den Staatsfinanzen der Ukraine.

Außerdem meinen die Experten, dass sich der negative Einfluss durch ungeklärte Fragen zu Obligationen, die von Russland gehalten werden, bei der Schuldenfrage als geringer erwies als die positiven Reformfortschritte.

Gerichtsreform

Die Säuberung des Gerichtswesens ist eine der wichtigsten Reformen, die von der Gesellschaft gefordert werden. Aber der Weg zur Umsetzung dieses Ziels wird von den Behörden unterschiedlich gesehen, wie die Ergebnisse der vergangenen Woche zeigten. Bei der Diskussion darüber, wer und auf welche Weise Richter ernennen soll, und wer dafür die Verantwortung trägt, gab es eine neue Wendung. In dieser Diskussionsetappe unterschied sich die Position des Ministerkabinetts von der der Verfassungskommission, die auf Initiative des Präsidenten gegründet wurde. Es ist wahrscheinlich, dass die Parteien bei der nächsten Sitzung des Nationalen Reformrats am 30. Oktober nach einem Kompromiss für die Umsetzung der Reform suchen werden. Zwischenzeitlich merken Experten an, dass das Fehlen einer klaren Abgrenzung bei den Vollmachten zwischen den Gewalten eine Grundursache für das langsame Reformtempo ist.

Außerdem gab die Venedig-Kommission ihre Schlussfolgerung über den Verlauf der Gerichtsreform in der Ukraine bekannt, in der es „über die Entlassung aller Richter, außer in Ausnahmefällen, sowie der Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung“ heißt, dass dies nicht europäischen Standards und dem Prinzip der Rechtshoheit entspricht.

Verwaltung des Staatseigentums/Eisenbahnreform

Eines der wichtigsten Elemente bei der Reform der ukrainischen Eisenbahn ist die Umwandlung von „Ukrsalisnyzja“ in eine klassische öffentliche Aktiengesellschaft. Dieser Schritt ist auch deshalb sehr wichtig, um eine entsprechende Verwaltung des Staatseigentums zu gewährleisten.

Am 21. Oktober wurde die staatliche Registrierung der neuen juristischen Person durchgeführt. Damit ist der Privatisierungsprozess der ukrainischen Eisenbahn abgeschlossen.

Laut Satzung gründete der Staat im Namen des ukrainischen Ministerkabinetts die öffentliche Aktiengesellschaft „Ukrsalisnyzja“ (Public joint stock company „Ukrainian railway“, Kurzform auf Englisch: „PJSC Ukrzaliznytsia“). Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt zirka 230 Mrd. Hryvna.

Der nächste wichtige Schritt ist die Vorstandswahl für die „PJSC Ukrzaliznytsia“. Die entsprechende Ausschreibung soll das Infrastrukturministerium durchführen.

Offenheit der Behörden

Über 300 weitere Listen und Datenbanken sollen geöffnet werden – die entsprechende Verordnung beschloss die Regierung am 21. Oktober.

Die Entscheidung fiel im Rahmen der Umsetzung des ukrainischen Gesetzes „Über die Änderung einiger ukrainischer Gesetze zum Zugang auf öffentliche Informationen in Form von offenen Daten“. Unter anderem wurde die gesamte normativ-rechtliche Basis des Landes geöffnet, sowie die Liste über juristische Personen und Privatunternehmer, die Liste des territorialen Verwaltungsaufbaus, die Patentliste der Ukraine, die Liste über Medikamente und Preise für Medikamente, die Finanzpläne der Staatsbetriebe, die einheitliche Liste für Sportstätten, und das Kataster für Vorkommen und den Abbau von Bodenschätzen. All diese Daten werden in nächster Zeit über das nationale Portal data.gov.ua öffentlich zugänglich sein.