Zusammenfassung der Reformen vom 21.11-27.11. Ein dorniger Weg

Dezentralisierung

Die Ankündigung der vergangenen Jahre, dass wohlhabende Gemeinden nach einer Vereinigung reale Instrumente zur Verbesserung ihrer Einwohner erhalten, wird etwas mit realen Inhalten gefüllt. Das Parlament beschloss mehrere Gesetzentwürfe, die für Lokalbehörden die Pflicht von Verwaltungsdienstleistungen vorsehen, sowie die Finanzierungsquellen dafür neu regeln. Die Rede geht hauptsächlich über die Registrierung von Immobilienrechten und die staatliche Registrierung von Unternehmen (Gesetzentwurf „Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen, Privatunternehmern und öffentlichen Organisationen“ (Nr. 2983), „Über die staatliche Registrierung von Eigentumsrechten auf Immobilien“ (Nr. 2982), „Über die Änderung am Haushaltsgesetzbuch der Ukraine (in Bezug auf die finanzielle Versorgung für Verwaltungsdienstleistungen von Organen der lokalen Selbstverwaltung)“ (Nr. 2981).

Die Gesetzentwürfe sind nur ein Anfang. In nächster Zeit soll das Parlament mehrere Fragen zur Finanzierung von Gemeinden klären, sowie eine Verfügung für Landressourcen. Die Regelung der Frage für die rechtliche Grundlage bei der Umsetzung von Vollmachten von zusammengefassten Gemeinden ist ebenfalls aktuell, was nur möglich ist, nachdem sie staatlich registriert wurden. Die Gesetzgeber müssen klären, auf welche Weise diese Registrierung erfolgen soll. Tatsächlich wurde der entsprechende Gesetzentwurf „Über die Änderung an einigen Gesetzen der Ukraine in Bezug auf die Besonderheiten der staatlichen Registrierung von Organen der lokalen Selbstverwaltung, sowie von juristischen Personen“ (Nr. 3106) in der ersten Lesung vom Parlament beschlossen. Die Zweite Lesung des Dokuments wird in einer verkürzten Prozedur vorbereitet. Deshalb ist geplant, die Endabstimmung in einer Woche durchzuführen.

Transparenz der Behörden

In dieser Woche entschieden die Parlamentsabgeordneten, sich von der Papierbürokratie in der Werchowna Rada zu trennen und auf einen elektronischen Dokumentendurchlauf umzustellen, sowie eine namentliche Abstimmung in den Lokalräten einzuführen. Tatsächlich wurden die entsprechenden Dokumente erst in der ersten Lesung beschlossen. Deshalb haben Aktivisten einen guten Anlass, dieses Versprechen unter ihre Kontrolle zu nehmen.

Reform des Staatsdiensts

Die Versuche, das System des Staatsdiensts zu reformieren, erwiesen sich bisher als erfolglos. Das Parlament unterstützte den neuen Gesetzentwurf „Über den Staatsdienst“ nicht. Experten sind davon überzeugt, dass sich das Problem mit der Beschließung dieses Dokuments auf der politischen Ebene befindet. Die Aufschiebung der Reform des Staatsdiensts ist eine Art Ablasshandel für die Verzögerung sonstiger Reformen, da für sie eine neue Verwaltungsqualität unmöglich wird. Außerdem spielt nach Meinung der Experten die finanzielle Hilfe für die Ukraine (in Höhe von 800 Mio. Euro) offensichtlich eine Rolle, die direkt an die Beschließung des neuen Gesetzes „Über den Staatsdienst“ gekoppelt ist. Unter Berücksichtigung dieser Besonderheiten ist geplant, den Gesetzentwurf in der nächsten Woche noch einmal den Abgeordneten zur Prüfung vorzulegen.

Privatisierung

In der vergangenen Woche wurde der Versuch, die Regeln zum Verkauf von Staatseigentum zu ändern, zu einer weitere Niederlage im Reformbereich. Das Parlament weigerte sich, Berater beim Verkauf von Objekten hinzuzuziehen, sowie ein Verbot zur Aufteilung von Paketen einzuführen und den Verkauf von 5-10 Prozent der Aktien an der Börse zu unterbinden: der entsprechende Gesetzentwurf erhielt nicht die notwendigen 226 Stimmen. Dies ist nicht nur eine Gefahr für zusätzliche Budgeteinnahmen, sondern auch für die Umsetzung weiterer Reformen. Es ist kein Geheimnis, dass die meisten Neuerungen im Reformbereich zusätzliche finanzielle Mittel benötigen, die aus der Privatisierung eingenommen werden sollten. Tatsächlich soll ein klärendes Gespräch mit den Parlamentariern doch Wirkung haben: nächste Woche wird der Gesetzentwurf noch einmal zur Abstimmung eingereicht, unter der Berücksichtung dessen, dass Berater nur bei der Privatisierung von großen strategischen Objekten hinzugezogen werden.